Die Freiendlücke
Die einseitige oder beidseitige Freiendlücke beschreibt den Verlust der Seitenzähne etwa bis zum Eckzahn. Die Front- oder Vorderzähne stehen noch.
Diese Freiendlücken entstehen häufig bei schwer und aggressiv verlaufenden Zahnbettentzündungen (Parodontitis) oder auch durch den Verlust von hinteren Brückenzähnen, so dass keine Brückenfunktion mehr gegeben war. Neben der Tatsache, keine Zähne zu haben, fehlt auch die Stützfunktion der Zahnreihe. Die Elongation der Gegenzähne führt zu Gleithindernissen. Hierbei kommt es nachfolgend zu einer Schieflage des Unterkiefers und zu einer Fehlbelastung der Kiefergelenke mit der Folge erhöhten Verschleißes und entsprechenden Schmerzen bis zur Kiefergelenkarthrose. Deshalb ist neben der Wiederherstellung der Kaufunktion auch die Kiefergelenkabstützung Ziel einer Versorgung mit Implantaten.
Leider ist nach Wochen, Monaten oder Jahren des Brücketragens der Knochen im Brückengliedbereich, also da, wo keine Zähne mehr waren, zusammengeschrumpft. Wenn jetzt implantiert werden soll, kann eine Maßnahme zur Verbesserung des Knochenlagers notwendig sein. Hier kommt es auf eine ausreichende Höhe und Breite an, denn kurze Implantate halten, genauso wenig wie zu kurze Zahnwurzeln, bei Fehlbelastung stand.
Hier muss zwischen der Freiendlücke im Oberkiefer und im Unterkiefer unterschieden werden. Im Unterkiefer wird der Knochen häufig sehr schmal und zu teilen sehr flach. Dort wird häufig eine Verbreiterung und Erhöhung des Knochenangebotes durch Auflagerung angestrebt. Im Oberkiefer kann teilweise durch Auflagerung, besonders jedoch die Knochenvermehrung durch Einlagerung in einen dafür geschaffen Hohlraum oberhalb des Kieferknochens in Nachbarschaft der Kieferhöhle erzielt werden.
Welches Verfahren sich am Besten eignet, lässt sich nur nach entsprechender Diagnostik beantworten.